
Teil 3 von 4
In den ersten Artikeln ging es um die Versicherungsverträge der Eltern und die Krankenversicherung. Diesmal steht die Absicherung des Invaliditätsrisikos des Kindes im Fokus.
Niemand ist vor schwerer Krankheit oder Unfall gefeit. 2021 lebten in Deutschland rund 272.000 pflegebedürftige Kinder und Jugendliche, davon fast 90 % aufgrund von Krankheit. Deshalb gilt eine Pflegetagegeldversicherung heute als Basisschutz.
Die Basis: Pflegetagegeldversicherung
Sie zahlt bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit ein lebenslanges Tagegeld, gestaffelt nach Pflegebedürftigkeit. Empfehlenswert ist eine Höhe, die nach dem äußersten Ernstfall 2.000 bis 3.000 Euro monatlich absichert. Bei einigen Anbietern erhalten Sie einen guten Schutz in dieser Höhe bereits für knapp 20 Euro pro Monat.
Ergänzende Absicherungen: 1. Dread-Disease-Versicherung
Sie zahlt bei schweren Krankheiten wie Krebs, Herzoperationen, schwere chronischen Krankheiten, usw. eine Einmalsumme. Gute Tarife sichern circa 50 schwere Krankheiten ab. Diese werden aber nur von wenigen Gesellschaften angeboten.
2. Unfallversicherung
Diese zahlt bei unfallbedingten Dauerschäden. Das hilft zum Beispiel für nötige Umbauten. Für Kinder werden mindestens 100.000 Euro Grundsumme mit 350 % Progression empfohlen.
3. Kinderinvaliditätsversicherung (KIV)
Die KIV kombiniert Unfall- und Dread-Disease-Schutz, wobei meistens nur eine Handvoll Krankheiten abgesichert ist.
Ab dem 10. Lebensjahr können Sie bei manchen Gesellschaften bereits den wichtigen Berufsunfähigkeitsschutz abschließen. Ein Abschluss in der Schulzeit ist oft sinnvoll – und besonders, wenn Ihr Kind einen risikoreichen Beruf ins Auge fasst.
Im nächsten Artikel geht es ums Sparen für Kinder.

Autor:
Martin Neubeck, freier Finanz- und Versicherungsmakler und seit 17 Jahren in der Finanzberatung tätig
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