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Familienleben

Absicherung bedürftiger Kinder: Das Bedürftigentestament als sinnvoller Weg?

29.01.2026

Viele Eltern möchten ihre Kinder gut versorgt wissen, wenn sie einmal nicht mehr da sind. Das gilt insbesondere für Kinder mit Einschränkungen, die vielleicht ihr Leben lang auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 

Insbesondere Eltern, die Kinder mit und ohne Einschränkungen haben, tun sich häufig schwer damit, ihre Nachfolge sinnvoll zu gestalten. Einerseits möchten sie alle Kinder gleich behandeln, andererseits möchten sie sicherstellen, dass ihr mühsam erspartes Vermögen möglichst lange erhalten bleibt, um dem bedürftigen Kind das Leben etwas angenehmer zu gestalten. 

Die gesetzliche Erbfolge eignet sich nicht, um diese Ziele zu erreichen. Das Sozialamt kann Pflichtteilsansprüche auf sich überleiten und auch gegen den Willen des bedürftigen Kindes geltend machen. 

Es ist daher zu empfehlen, über ein sogenanntes „Bedürftigentestament“ nachzudenken, um eine optimale Absicherung aller Erben zu erreichen. 

Warum ein Bedürftigentestament wichtig ist

Ein bedürftiges Kind, das laufend staatliche Leistungen wie Grundsicherung oder Eingliederungshilfe erhält, darf nur sehr wenig eigenes Vermögen besitzen. 

Im Erbfall wird das geerbte Vermögen vom Sozialhilfeträger angerechnet und muss zunächst für die eigenen Lebenshaltungskosten verwendet werden. Erst wenn das Erbe aufgebraucht ist, übernimmt der Staat wieder die Unterstützung.

Einem Bedürftigentestament gelingt es, durch eine geschickte Kombination von Vermächtnissen und Testamentsvollstreckung oder Vor- und Nacherbfolge, das bedürftige Kind zwar von Todes wegen zu bedenken, jedoch ohne, dass es das geerbte Vermögen frei verwerten kann. 

Der Nachlass bleibt so vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers geschützt und kann langfristig zum Wohl des Kindes eingesetzt werden, etwa für besondere Freizeitaktivitäten oder zusätzliche Therapien.

Wie ein Bedürftigentestament funktioniert

Es gibt zwei Arten von Bedürftigentestamenten mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen. Die erste Regelungsmöglichkeit kombiniert eine sog. Vorerbschaft mit einer Nacherbschaft. Das bedürftige Kind wird zunächst als sogenannter beschränkter Vorerbe eingesetzt. Ein Vorerbe darf zwar Nutzungen aus dem Nachlass ziehen, ihn jedoch nicht verwerten. Er darf also z.B. eine Immobilie selbst nutzen oder vermieten, aber nicht verkaufen. Als Nacherbe wird meist ein Geschwisterkind oder eine gemeinnützige Einrichtung eingesetzt. Nach dem Tod des Vorerben fällt der Nachlass an den Nacherben. Diese Lösung ist weniger zu empfehlen, wenn Geschwisterkinder vorhanden sind. Denn diese bleiben mit dem Vorerben in einer Erbengemeinschaft verhaftet, was die Erbauseinandersetzung deutlich erschwert. Die Gestaltung von Vor- und Nacherbschaft erfordert zudem komplexe testamentarische Regelungen. Ferner hat sie einen recht hohen Dokumentationsaufwand zur Folge, weil nachvollziehbar bleiben muss, welches Vermögen der Vor- und Nacherbfolge unterliegt. Eine zweite Regelungsmöglichkeit sieht vor, dass nur die gesunden Kinder oder eine gemeinnützige Organisation Erbe werden. Das bedürftige Kind wird zwar „enterbt“ erhält aber als Vermächtnis Vermögenswerte übertragen. Die Verwaltung dieser Vermögenswerte (z.B. Immobilien, Aktienvermögen), wird dauerhaft einem Testamentsvollstrecker auferlegt. Er wird damit betraut das Vermögen zu erhalten und aus den Nutzungen (z.B. Mieteinnahmen, Zinseinnahmen) nur besonders festgelegte Zahlungen vorzunehmen, etwa Geschenke zum Geburtstag des Kindes, für Freizeitaktivitäten, besondere medizinische Versorgung oder Pflegeleistungen. Für diese Lösung spricht die deutlich einfacherer Abwicklung, da das bedürftige Kind nicht Teil der Erbengemeinschaft wird. Zwar können die Kosten durch die Testamentsvollstreckung höher sein. Allerdings ist auch bei der Vor- und Nacherbschaftslösung eine Testamentsvollstreckung zu empfehlen, weil das bedürftige Kind die Verwaltung des Vermögens i.d.R. nicht selbst übernehmen kann oder soll.    

Gerechte Lösungen für alle Kinder

Wichtig ist, dass Eltern offen mit allen Kindern über die geplante Regelung sprechen. Auch für die Geschwister ist es entlastend zu wissen, dass die Versorgung des bedürftigen Bruders oder der bedürftigen Schwester rechtlich sicher geregelt ist.

Gestaltung und rechtlicher Rat

Ein Bedürftigentestament ist ein wirkungsvolles Instrument, um ein bedürftiges Kind langfristig abzusichern, ohne seine staatliche Unterstützung zu gefährden. Es schützt das Vermögen aller Beteiligten, gibt Sicherheit und ermöglicht es Ihnen als Eltern, den Wunsch nach gerechter Verteilung des Nachlasses umzusetzen. Es sollte jedoch stets individuell auf die persönliche Situation abgestimmt und rechtlich korrekt gestaltet werden. Daher empfiehlt es sich, Ihren letzten Willen mit dem Notar oder der Notarin Ihres Vertrauens gemeinsam zu gestalten. 

Dr. Natalie Löw und Jens-Oliver Müller

Dr. Natalie Löw und Jens-Oliver Müller sind Notare mit Amtssitz in Wetzlar.

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